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5 guests
Sleeps 3
5,99 m. long
2018 Pössl Summit 600plus
Dieser hochwertige Kastenwagen verfügt über ein Doppelbett im Heck sowie einen weiteren Schlafplatz, welcher aus der Sitzecke umgeklappt werden kann und eignet sich demnach ideal für 2 oder 3 Personen. Der Pössl Summit 600 Plus ist mit einer hochwertigen Bordküche samt Spüle, Herd und Kühlschrank mit Eisfach sowie einem luxuriösen Badezimmer mit Toilette, Waschbecken und schwenkbarer Dusche ausgestattet. Weitere Extras sind der Fahrradträger sowie die Heckgarage, welche genügend Stauraum für das Gepäck und Kinderwagen bietet.
Dieser hochwertige Kastenwagen verfügt über ein Doppelbett im Heck sowie einen weiteren Schlafplatz, welcher aus der Sitzecke umgeklappt werden kann und eignet sich demnach ideal für 2 oder 3 Personen. Der Pössl Summit 600 Plus ist mit einer hochwertigen Bordküche samt Spüle, Herd und Kühlschrank mit Eisfach sowie einem luxuriösen Badezimmer mit Toilette, Waschbecken und schwenkbarer Dusche ausgestattet. Weitere Extras sind der Fahrradträger sowie die Heckgarage, welche genügend Stauraum für das Gepäck und Kinderwagen bietet.
Hallo lieber Camper,im schönen München haben wir uns von einer Idee inspirieren lassen, die Berge, Seen und Meere auf eine ganz andere Art und Weise kennen zu lernen. Mit dem Motto “Ankommen und zu Hause sein” möchten wir das Campen für jeden möglich machen. Unsere Sehnsucht nach Draußen, verbunden mit der Nähe zur Natur, hat uns motiviert im Jahre 2017 die MunichCamper GmbH zu gründen.Seit dem stellen wir uns der Aufgabe, Dich bestmöglichst zu unterstützen, wenn Du Deine Zeit der Ferne widmen und mit unseren Wohnmobilen Deine Reise beginnen möchtest. Bei der Auswahl der Wohnmobile ist es uns wichtig, dass wir Dir immer die aktuellen Modelle für Dein Abenteuer anbieten! Wir stehen Dir auch gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn Du Unterstützung benötigst, um Dein passendes Wohnmobil zu finden.Genieße die wunderbaren Momente mit unseren Wohnmobilen und halte an, wann immer Dir der Sinn danach steht und nimm Dir die Zeit die gewonnene Freiheit zu genießen. Lerne die Natur auf eine ganz andere Weise kennen und lass einfach mal die Seele baumeln, um dem Alltag zu entfliehen.Wir wünschen Dir eine angenehme Reise mit dem Wohnmobil Deiner Wahl.Dein MunichCamper Team
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Features
2018 Pössl Summit 600plus
- Sleeps 3
- 5 Sicherheitsgurte
- Fresh water: 105 L
- Black water: 85 L
- Gross weight: 3 kg
- Sleeps 3
- 5 Sicherheitsgurte
- Fresh water: 105 L
- Black water: 85 L
- Gross weight: 3 kg
Ausstattung
- Toilette
- Innendusche
- Audioeingänge
- Radio
- Herd
- Kühlschrank
- Küchenspüle
- Esstisch
- Toilette
- Innendusche
- Audioeingänge
- Radio
- Herd
- Kühlschrank
- Küchenspüle
- Esstisch
Rules and policies
- Not pet friendly
- No music festivals
- No tailgating
- No smoking
- Mileage: 300 free kilometers / day
A. Allgemeine Bedingungen zur Miete eines Fahrzeuges der MunichCamper GmbHDie MunichCamper GmbH erfüllt ihre Dienstleistung in der Fahrzeugvermietung, insbesondere im Bereich von Camping/Freizeit Fahrzeugen. Hierzu gelten die im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen, sowie die nachfolgend genannten allgemeinen Mietbedingungen.Der Vertragsschluss erfolgt mit der MunichCamper Gmbh, Vogelweideplatz 1 81677 München.Die Bezeichnungen Sie, Ihnen und Kunde werden im vorliegenden Dokument synonym zu Mieter verwendet, und so gelten die Bezeichnungen wir, uns und MunichCamper Gmbh gleichbedeutend zu Vermieter.1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB der MunichCamper GmbH abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die AGB der MunichCamper GmbH gelten auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen die Vermietung des Reisemobiles an Sie dennoch vorbehaltlos vornhemen.1.2 Sämtliche, gesonderten Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns sind schriftlich zu treffen.1.3 Gegenstand des Vertrags mit der MunichCamper GmbH ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobiles. Wir schulden keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.1.4 Zwischen uns und Ihnen kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651 a – l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Sie gestaltet Ihre Fahrt selbst und setzen das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.2. Mindestalter, berechtigte Fahrer2.1. Ihr Mindestalter und das, eines jeden anderen anzumeldenden Fahrers beträgt 23 Jahre. Sowohl Sie als auch andere Fahrer müssen seit mind. drei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Kl. III bzw. der Kl. B, bzw. eines entsprechenden nationalen/internationalen Führerscheins sein. Eine Vorlage des Führerscheins und des gültigen Personalausweises/Reisepasses durch Sie und/oder der anderen Fahrer bei der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage dieser Dokumente zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Ihren Lasten. Können diese Dokumente weder zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist vorgelegt werden, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 4.2 Anwendung. Die Vorlage eines internationalen Führerscheins (für nicht EU-Mitglieder) kann von uns oder von offiziellen Behörden des Landes verlangt werden.2.3. Das Fahrzeug darf nur von Ihnen und den bei der Anmietung benannten Fahrern gelenkt werden. Sie haften für das Handeln eines anderen Fahrers, dem sie das Fahrzeug überlassen, so als wenn Sie selbst das Fahrzeug führen würden.3. Mietpreise und deren Berechnung sowie Mietdauer3.1. Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste der MunichCamper GmbH. Eine etwa vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten ergibt sich ebenfalls aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste der MunichCamper GmbH. Es gelten jeweils die Preise der in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte Mietzeitraum fällt. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale (Farzeugeinweisung, Kabeltrommel, Gas, Wasser, Toilettenchemie, Toilettenpapier, Campingtisch, Stühle, Geschrirr u.a.) in Höhe von € 119,00 berechnet.3.2. Die jeweiligen Mietpreise beinhalten: 300 Freikilometer am Tag danach 0,30 € je Kilometer, ab 14 Miettagen Kilometer frei.Die Tagespreise werden während der Mietzeit je angefangene 24Stunden berechnet. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Reisemobiles durch Sie und endet bei Rücknahme des Reisemobiles durch uns.3.3. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit behalten wir uns vor, pro angefangener Stunde 50 €, (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den entsprechenden Gesamttagespreis) zu berechnen. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Kunde oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer von Ihnen zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, tragen Sie.3.4. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.3.5. Das Reisemobil wird voll getankt übergeben und muss voll getankt zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnen wir Dieseltreibstoff lt. aktueller Preisliste zzgl. einer Servicepauschale in Höhe von € 15,00.Treibstoff und Betriebskosten während der Mietdauer tragen Sie.4. Reservierung, Umbuchung & Stornogebühren4.1. Reservierungen sind nur nach Bestätigung durch uns (gemäß Ziff. 4.2) und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung der Fahrzeuggruppe beispielhaft ein konkreter Fahrzeugtyp angegeben ist. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, Sie auf ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umzubuchen, insofern dies für unseren Betriebsablauf nötigt ist.4.2. Zur Bestätigung der Reservierung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 40% des Mietpreises zu leisten. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung. Die Reservierung ist erst dann für beide Seiten verbindlich. Wird die oben genannte oder die im Angebot gesondert vereinbarte Frist zum Leisten der Anzahlung durch Sie überschritten, so sind wir an die Einhaltung der Reservierung nicht mehr gebunden. Im Falle eines von Ihnen veranlassten Rücktrittes von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren, berechnet von der ersten bestätigten Buchung fällig:– bis zu 50 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises.
– zwischen 49 bis 21 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises
– weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
– am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 100% des Mietpreises5. Zahlungsbedingungen, Kaution5.1. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens bis 30 Tage vor Mietbeginn auf das Konto der MunichCamper GmbH bei der Stadtsparkasse München (IBAN: DE57 7015 0000 1004 9865 58
BIC: SSKMDEMMXXX) gebührenfrei eingegangen sein.5.2. Die Kaution von €1.500,00 muss von Ihnen spätestens bei Fahrzeugübernahme an uns in Bar oder vorab per Überweisung hinterlegt werden.5.3. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.5.4. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch uns erstattet. Zusätzlich zu dem im Voraus von Ihnen entrichteten Mietpreis anfallendes Entgelt wird bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.5.5. Kommen Sie mit Ihren Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.6. Übergabe, Rücknahme6.1. Sie sind verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten der MunichCamper GmbH an der Übergabestation teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt, in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und welches von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Wir können die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Ihr Verschulden Verzögerungen bei der Übergabe, haben Sie die daraus resultierenden Kosten zu tragen.6.2. Sie sind verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit uns eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das sowohl von uns als auch von Ihnen zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Ihren Lasten.6.3. Fahrzeugübergaben werden von Montags bis Samstag jeweils von 10 bis 17 Uhr und Sonntags von 9 bis 10 Uhr durchgeführt. Rücknahmen sind von Montag bis Samstag jeweils von 9 bis 12 Uhr und Sonntags von 9 bis 11 Uhr möglich. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. Die Tagespreise werden je angefangene 24 Std. berechnet. Die Adressen an denen das Fahrzeug abgeholt bzw. zurückgegeben werden kann, werden im Mietvertrag vereinbart.6.4. Alle Reisemobile werden an Sie in einem sauberen Zustand übergeben und sind von Ihnen in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Abwassertank sowie die Toilettenkassette muss entleert und gereinigt zurückgegeben werden. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Ihren Lasten und wird wie folgt berechnet. Innenreinigung € 139,00, Außenreinigung € 39,00, Toilettenkassette/Abwassertank entleeren € 100,00.7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
7.1. Es ist Ihnen untersagt, das Fahrzeug in den nachfolgenden Kontexten verwenden:– zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
– zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
– zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
– zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung
– für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.7.2. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Sie sind verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.7.3. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, haben Sie zu tragen.7.4. Im Falle einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung gegen die Regelungen in vorstehenden Ziff. 7.1, 7.2 und 7.3 behalten wir uns vor, das Mietverhältnis fristlos kündigen.8. Verhalten bei Unfällen8.1. Nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs oder Wildschaden sind Sie Verpflichtet sofort die Polizei und uns (Telefonnummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.8.2. Sie müssen uns, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze erstellen. Unterlassen Sie – gleich aus welchem Grunde – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, so sind Sie zum vollständigen Schadensausgleich selbsthaftend verpflichtet.8.3. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe an uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.9. Auslandsfahrten9.1. Auslandsfahrten in die Länder: Benelux, England, Finnland, Frankreich, Griechenland (nur Schiffsüberfahrt von Italien), Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, San Marino, Schottland, Schweden, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Vatikanstadt und Wales sind erlaubt. Werden dennoch Fahrten in Länder vorgenommen, welche nicht aufgeführt sind, kann der Mieter, im Schadensfall, in Regress genommen werden.10. Mängel des Reisemobils
10.1. Schadensersatzansprüche und Mietminderungen Mieters für Mängel, dievom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug11.1. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zum Preis von € 100,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Rücksprache mit und Einwillung durch uns in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten tragen wir gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht Sie, gem. Ziff. 12 für den Schaden haften. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden, für welche Sie selbsthaftend sind.11.2. Führt ein durch uns zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer Reparatur und lassen Sie diesen Mangel nicht eigenständig beheben, sind sie verpflichtet uns den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.11.3. Wird das Reisemobil ohne Ihr Verschulden oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, so sind wir berechtigt, Ihnen in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Stellen wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Wird Ihnen von uns in einem solchen Fall ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und wird dies von Ihnen akzeptiert, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz zu dem von Ihnen im Voraus bereits geleisteten Mietzins.11.4. Wird das Reisemobil durch Ihr Verschulden zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch Ihr Verschulden unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, können wir die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung Ihrerseits gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Stellen wir Ihnen ein Ersatzfahrzeug, können wir Ihnen die anfallenden Transferkosten in Rechnung stellen.12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung12.1. Wir werden Sie bei Schäden, in denen Versicherungsschutz besteht und nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer von Ihnen zu tragenden Selbstbeteiligung von € 1.000,00 sowie bei Vollkaskoschäden mit von Ihnen zu tragenden Selbstbeteiligung von € 1.000,00 pro Schadensfall von der Haftung freistellen. Die jeweilige Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.12.2. Die Haftungsfreistellung aus Ziff. 12.1 entfällt, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.12.3. Darüber hinaus haften Sie bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:– wenn Schäden aufgrund Drogen oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden– wenn Sie oder der Fahrer, dem Sie das Fahrzeug überlassen haben, Unfallflucht begeht– wenn Sie entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 8 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlassen, es sei denn, die Pflichtverletzung hatte weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe.– wenn Sie sonstige Pflichten aus Ziff. 8 verletzen, es sei denn, die Pflichtverletzung hatte weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe.– Schäden, die auf einer nach Ziff. 7.1 verbotenen Nutzung beruhen– wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.2 beruhen– wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem Sie das Fahrzeug überlassen haben.– wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StOV 264 oder den entsprechenden Landeszeichen) beruhen.– wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen12.4. Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadenfeststellungskosten kann Ihnen die MunichCamper GbmH bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Kostenvoranschläge für entsprechende Schäden vorlegen.12.5. Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die die MunichCamper GmbH in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf unserem Verschulden. Wir behalten uns das Recht vor die angefallenen Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen von Ihnen einzufordern.12.6. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.13. Haftung des Vermieters, Verjährung13.1. Die MunichCamper GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die Fälle von Leistungshindernissen bei Vertragsschluss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Ansprüche, die nach Ziff. 13.1 nicht ausgeschlossen sind, sondern nur ihrem Umfang nach beschränkt wurden, verjähren in einem Jahr, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Ansprüchen begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen und solchen nach Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers in fünf Jahren, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten14.1. Sie erklären sich einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Daten speichern.14.2. Wir dürfen Ihre Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder von Ihnen gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass Sie sich tatsächlich unredlich verhalten bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.15. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist München der Gerichtsstand.
– zwischen 49 bis 21 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises
– weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
– am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 100% des Mietpreises5. Zahlungsbedingungen, Kaution5.1. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens bis 30 Tage vor Mietbeginn auf das Konto der MunichCamper GmbH bei der Stadtsparkasse München (IBAN: DE57 7015 0000 1004 9865 58
BIC: SSKMDEMMXXX) gebührenfrei eingegangen sein.5.2. Die Kaution von €1.500,00 muss von Ihnen spätestens bei Fahrzeugübernahme an uns in Bar oder vorab per Überweisung hinterlegt werden.5.3. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.5.4. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch uns erstattet. Zusätzlich zu dem im Voraus von Ihnen entrichteten Mietpreis anfallendes Entgelt wird bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.5.5. Kommen Sie mit Ihren Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.6. Übergabe, Rücknahme6.1. Sie sind verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten der MunichCamper GmbH an der Übergabestation teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt, in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und welches von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Wir können die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Ihr Verschulden Verzögerungen bei der Übergabe, haben Sie die daraus resultierenden Kosten zu tragen.6.2. Sie sind verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit uns eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das sowohl von uns als auch von Ihnen zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Ihren Lasten.6.3. Fahrzeugübergaben werden von Montags bis Samstag jeweils von 10 bis 17 Uhr und Sonntags von 9 bis 10 Uhr durchgeführt. Rücknahmen sind von Montag bis Samstag jeweils von 9 bis 12 Uhr und Sonntags von 9 bis 11 Uhr möglich. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. Die Tagespreise werden je angefangene 24 Std. berechnet. Die Adressen an denen das Fahrzeug abgeholt bzw. zurückgegeben werden kann, werden im Mietvertrag vereinbart.6.4. Alle Reisemobile werden an Sie in einem sauberen Zustand übergeben und sind von Ihnen in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Abwassertank sowie die Toilettenkassette muss entleert und gereinigt zurückgegeben werden. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Ihren Lasten und wird wie folgt berechnet. Innenreinigung € 139,00, Außenreinigung € 39,00, Toilettenkassette/Abwassertank entleeren € 100,00.7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
7.1. Es ist Ihnen untersagt, das Fahrzeug in den nachfolgenden Kontexten verwenden:– zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
– zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
– zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
– zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung
– für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.7.2. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Sie sind verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.7.3. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, haben Sie zu tragen.7.4. Im Falle einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung gegen die Regelungen in vorstehenden Ziff. 7.1, 7.2 und 7.3 behalten wir uns vor, das Mietverhältnis fristlos kündigen.8. Verhalten bei Unfällen8.1. Nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs oder Wildschaden sind Sie Verpflichtet sofort die Polizei und uns (Telefonnummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.8.2. Sie müssen uns, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze erstellen. Unterlassen Sie – gleich aus welchem Grunde – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, so sind Sie zum vollständigen Schadensausgleich selbsthaftend verpflichtet.8.3. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe an uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.9. Auslandsfahrten9.1. Auslandsfahrten in die Länder: Benelux, England, Finnland, Frankreich, Griechenland (nur Schiffsüberfahrt von Italien), Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, San Marino, Schottland, Schweden, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Vatikanstadt und Wales sind erlaubt. Werden dennoch Fahrten in Länder vorgenommen, welche nicht aufgeführt sind, kann der Mieter, im Schadensfall, in Regress genommen werden.10. Mängel des Reisemobils
10.1. Schadensersatzansprüche und Mietminderungen Mieters für Mängel, dievom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug11.1. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zum Preis von € 100,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Rücksprache mit und Einwillung durch uns in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten tragen wir gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht Sie, gem. Ziff. 12 für den Schaden haften. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden, für welche Sie selbsthaftend sind.11.2. Führt ein durch uns zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer Reparatur und lassen Sie diesen Mangel nicht eigenständig beheben, sind sie verpflichtet uns den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.11.3. Wird das Reisemobil ohne Ihr Verschulden oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, so sind wir berechtigt, Ihnen in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Stellen wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Wird Ihnen von uns in einem solchen Fall ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und wird dies von Ihnen akzeptiert, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz zu dem von Ihnen im Voraus bereits geleisteten Mietzins.11.4. Wird das Reisemobil durch Ihr Verschulden zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch Ihr Verschulden unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, können wir die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung Ihrerseits gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Stellen wir Ihnen ein Ersatzfahrzeug, können wir Ihnen die anfallenden Transferkosten in Rechnung stellen.12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung12.1. Wir werden Sie bei Schäden, in denen Versicherungsschutz besteht und nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer von Ihnen zu tragenden Selbstbeteiligung von € 1.000,00 sowie bei Vollkaskoschäden mit von Ihnen zu tragenden Selbstbeteiligung von € 1.000,00 pro Schadensfall von der Haftung freistellen. Die jeweilige Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.12.2. Die Haftungsfreistellung aus Ziff. 12.1 entfällt, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.12.3. Darüber hinaus haften Sie bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:– wenn Schäden aufgrund Drogen oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden– wenn Sie oder der Fahrer, dem Sie das Fahrzeug überlassen haben, Unfallflucht begeht– wenn Sie entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 8 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlassen, es sei denn, die Pflichtverletzung hatte weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe.– wenn Sie sonstige Pflichten aus Ziff. 8 verletzen, es sei denn, die Pflichtverletzung hatte weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe.– Schäden, die auf einer nach Ziff. 7.1 verbotenen Nutzung beruhen– wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.2 beruhen– wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem Sie das Fahrzeug überlassen haben.– wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StOV 264 oder den entsprechenden Landeszeichen) beruhen.– wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen12.4. Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadenfeststellungskosten kann Ihnen die MunichCamper GbmH bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Kostenvoranschläge für entsprechende Schäden vorlegen.12.5. Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die die MunichCamper GmbH in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf unserem Verschulden. Wir behalten uns das Recht vor die angefallenen Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen von Ihnen einzufordern.12.6. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.13. Haftung des Vermieters, Verjährung13.1. Die MunichCamper GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die Fälle von Leistungshindernissen bei Vertragsschluss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Ansprüche, die nach Ziff. 13.1 nicht ausgeschlossen sind, sondern nur ihrem Umfang nach beschränkt wurden, verjähren in einem Jahr, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Ansprüchen begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen und solchen nach Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers in fünf Jahren, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten14.1. Sie erklären sich einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Daten speichern.14.2. Wir dürfen Ihre Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder von Ihnen gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass Sie sich tatsächlich unredlich verhalten bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.15. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist München der Gerichtsstand.
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